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Nur noch wenige Tage bis die LMIV Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung Nr. 1169/2011 in Kraft tritt. Diese regelt in der EU die Kennzeichnung von Lebensmitteln und ist ab dem 13.12.2014 verpflichtend umzusetzen. Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt detailliert vor, wie Lebensmittel künftig zu kennzeichnen sind. Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum sind die Inhaltsstoffe, die Allergene und der Alkoholgehalt nachzuweisen.

Konsequenz für die Praxis:

Wir haben uns nun auf die vom Bundesverband bevorzugte Lösung konzentriert, die im Sonderrundschreiben des Bunde

sverbandes des deutschen Getränkefachgroßhandel e.V. zum Thema Fassbierdeklaration vom 17.9.2014 veröffentlicht wurde.“3. MHD auf dem Fass, restliche Pflichtangaben im Lieferschein.“ Wobei der Begriff Lieferschein für uns gleich bedeutend mit Lieferpapiere steht und somit auch die vorläufigen Sofortrechnungen umfasst. Ihnen steht jetzt in ekcd.net und GEDATA – GS eine Funktionalität zur Verfügung, mit der Sie gezielt die erforderlichen Zusatzangaben, Inhaltsstoffe etc. für die kennzeichnungspflichtigen Artikel pflegen können.
Alle Anwender, die in der letzten Zeit, ein Programmupdate erhalten haben, besitzen diesen Stand. Sie können dies auf Ihrem Auslieferschein prüfen. Oder rufen Sie uns an, wir klären gerne gemeinsam Ihre Programmversion. Haben Sie noch Fragen zu Ihrem Programmstand oder benötigen Sie die Texthinterlegung sprechen Sie uns an, wir stimmen dann eine Auslieferung individuell mit Ihnen ab.